Die Bundesnetzagentur hat am 8. Dezember 2011 prozessuale Vorgaben zur Erhebung der neuen Umlage nach
§ 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) veröffentlicht. Nunmehr spricht vieles dafür, dass alle
entgangenen Erlöse künftig über den neuen Ausgleichsmechanismus erfasst werden und somit in die neue Umlage
einfließen. Nach noch unbestätigten Informationen wird für das Jahr 2011 keine Umlage erhoben.
Zuvor hatte neu.sw die von der durch die Bundesnetzagentur angedachten Form einer Entlastung der
Verteilnetzbetreiber mittels der sogenannten Sonderkundenumlage, die ab dem 01.01.2012 eingeführt werden
soll, scharf kritisiert. neu.sw machte im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur
zur „Sonderkundenumlage“ zunächst auf die grundsätzlichen Probleme der Umlagestruktur
aufmerksam und hatte sich engagiert für klare Regelungen zur konkreten Umsetzung des Systems eingesetzt.
„Es muss klar sein, wer diese politisch gewollte Entlastung für die Industrie zahlen soll“, erklärte Holger Hanson,
Geschäftsführer von neu.sw „Es kann nicht sein, dass eine vollständige Entlastung der energieintensiven Industrie
allein von den übrigen Netznutzern getragen wird.“ Das bedeutet zumeist empfindliche Preiserhöhungen für
den Verbraucher und verringert die Akzeptanz für die Energiewende. neu.sw kritisierte in diesem Zusammenhang
insbesondere die angedachten Fristen für die Umsetzung sowie die avisierte rückwirkende Erhebung der
Umlage für das Jahr 2011. „Dieses Vorgehen erzeugt Verunsicherung, sowohl bei den Endkunden als auch bei
den Unternehmen“, erklärt Hanson weiter.
Nach Ankündigung der Bundesnetzagentur soll „innerhalb der nächsten Woche“ die endgültige Fassung der
Festlegung veröffentlicht werden.
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung der Sonderkundenumlage nach Paragraf 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV) angekündigt. Demnach sollen laut Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur
energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr
als zehn Gigawattstunden verbrauchen, von Netzentgelten befreit werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit
dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten würden
dann vor allem durch kleine Unternehmen und den Endverbraucher getragen. Auf der Grundlage des Entwurfs
hatten die Übertragungsnetzbetreiber auf ihren Internetseiten die voraussichtliche Höhe der Umlage für 2011
und 2012 veröffentlicht, die im Jahr 2012 neben dem Netzentgelt pro kWh zu erheben ist. Kunden sollten für
den Stromverbrauch bis 100.000 kWh im Jahr 2012 voraussichtlich insgesamt 0,628 ct/kWh zu zahlen haben,
wobei in 2012 zwei Umlagen erhoben werden sollten.