Die Bundesnetzagentur hat am 8. Dezember 2011 prozessuale Vorgaben zur Erhebung der neuen Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) veröffentlicht. Nunmehr spricht vieles dafür, dass alle entgangenen Erlöse künftig über den neuen Ausgleichsmechanismus erfasst werden und somit in die neue Umlage einfließen. Nach noch unbestätigten Informationen wird für das Jahr 2011 keine Umlage erhoben.

Zuvor hatte neu.sw die von der durch die Bundesnetzagentur angedachten Form einer Entlastung der Verteilnetzbetreiber mittels der sogenannten Sonderkundenumlage, die ab dem 01.01.2012 eingeführt werden soll, scharf kritisiert. neu.sw machte im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur „Sonderkundenumlage“ zunächst auf die grundsätzlichen Probleme der Umlagestruktur aufmerksam und hatte sich engagiert für klare Regelungen zur konkreten Umsetzung des Systems eingesetzt. „Es muss klar sein, wer diese politisch gewollte Entlastung für die Industrie zahlen soll“, erklärte Holger Hanson, Geschäftsführer von neu.sw „Es kann nicht sein, dass eine vollständige Entlastung der energieintensiven Industrie allein von den übrigen Netznutzern getragen wird.“ Das bedeutet zumeist empfindliche Preiserhöhungen für den Verbraucher und verringert die Akzeptanz für die Energiewende. neu.sw kritisierte in diesem Zusammenhang insbesondere die angedachten Fristen für die Umsetzung sowie die avisierte rückwirkende Erhebung der Umlage für das Jahr 2011. „Dieses Vorgehen erzeugt Verunsicherung, sowohl bei den Endkunden als auch bei den Unternehmen“, erklärt Hanson weiter.

Nach Ankündigung der Bundesnetzagentur soll „innerhalb der nächsten Woche“ die endgültige Fassung der Festlegung veröffentlicht werden.

Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung der Sonderkundenumlage nach Paragraf 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) angekündigt. Demnach sollen laut Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, von Netzentgelten befreit werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten würden dann vor allem durch kleine Unternehmen und den Endverbraucher getragen. Auf der Grundlage des Entwurfs hatten die Übertragungsnetzbetreiber auf ihren Internetseiten die voraussichtliche Höhe der Umlage für 2011 und 2012 veröffentlicht, die im Jahr 2012 neben dem Netzentgelt pro kWh zu erheben ist. Kunden sollten für den Stromverbrauch bis 100.000 kWh im Jahr 2012 voraussichtlich insgesamt 0,628 ct/kWh zu zahlen haben, wobei in 2012 zwei Umlagen erhoben werden sollten.