Gartenwasser
Blumen gießen, Rasen sprengen – Im Sommer brauchen unsere Pflanzen viel Wasser.
Wenn in der Trockenzeit das aufgefangene Regenwasser nicht ausreicht und Sie häufig auf das Leitungswasser zurückgreifen müssen, bietet es sich an, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Das hat den Vorteil, dass für das verbrauchte Wasser keine Abwassergebühren anfallen. Insbesondere bei großen Wassermengen ist das Einsparpotenzial spürbar.
Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre Grünflächen effizient mit Wasser zu versorgen.
Wie kann man mit einem Gartenwasserzähler sparen?
Für jeden erfassten Kubikmeter Frischwasser fällt automatisch eine Abwassergebühr, auch Schmutzwassergebühr genannt, an. Das geschieht unabhängig davon, ob das Wasser später tatsächlich als Schmutzwasser in die Kanalisation gelangt oder bei der Gartenbewässerung vom Erdboden aufgenommen wird.
Mit Hilfe eines Gartenwasserzählers kann von uns der tatsächliche Anteil des Wassers ermittelt werden, der nicht als Abwasser entsorgt werden muss.
Abhängig von der Größe Ihres Gartens, der Bodenart oder der Bepflanzung, können Sie Ihre Abwassergebühren spürbar senken.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Häufige Fragen.
Tipps zum Wasser sparen im Alltag und dem nachhaltigen Umgang mit Leitungswasser finden Sie hier.
Welche Kosten entstehen für einen Gartenwasserzähler?
Die Kosten für einen Gartenwasserzähler setzen sich aus einem einmaligen Pauschalpreis für die Bereitstellung und Inbetriebnahme, sowie einem jährlichen Grundpreis für alle erbrachten Serviceleistungen zusammen. Diese umfassen die Abrechnung, Ablesung und Verplombung, den Zählerwechsel sowie das Bearbeiten und die Pflege der Daten des Gartenwasserzählers.
einmaliger neu.sw Pauschalpreis:
29,75 EUR (netto 25,00 EUR)
Jährlicher neu.sw Grundpreis:
Gartenwasser: 9,40 EUR (netto 7,90 EUR)
Gartenwasser Plus: 34,50 EUR (netto 28,99 EUR)
*Preis je nach Zählergröße
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Häufige Fragen
Die Höhe des Abwasserentgeltes richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Für die Menge an Trinkwasser, die bspw. durch Bewässerung von Gartenanlagen in der Erde versickert und somit nicht dem Abwassernetz zugeführt wird, muss bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Abwassergebühr gezahlt werden. Den Nachweis hierüber erfüllt die Messung mittels eines Gartenwasser- bzw. Abwasserreduzierzählers, welcher in der Kundenanlage installiert wird. Der Wasserzähler im Garten muss genau wie jeder andere Wasserzähler auch, alle sechs Jahre ausgetauscht werden.
Wenn Sie in Trockenzeiten häufig Ihren Garten bewässern, den Rasen sprengen oder Ihren Pool befüllen, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Gartenwasserzähler zu installieren. Auch wenn Sie im gewerblichen Bereich eine hohe Menge des Trinkwassers nicht dem Abwassernetz zuführen, zum Beispiel bei der Feldbewässerung oder der Abfüllung von Getränken in Zusammenhang mit Trinkwasser, ist der Einbau eines Abwasserreduzierzählers sinnvoll.
Für die zu diesen Zwecken verbrauchte Menge an Trinkwasser müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden, da durch die Bewässerung das Wasser in der Erde versickert und nicht dem Abwassernetz zugeführt wird.
Wenn Sie Ihren Garten mit Trinkwasser gießen, zahlen Sie doppelt: einmal für die abgenommene Menge Trinkwasser und einmal für die verbrauchsabhängige Abwassergebühr. Da bei der Bewässerung der Gartenanlage das bezogene Trinkwasser im Erdreich versickert und nicht dem Kanalnetz hinzugefügt wird, entstehen auch keine Kosten für die Entsorgung.
Für haushaltsübliche Mengen an verbrauchtem Gartenwasser nutzen Sie zur Messung unser Produkt neu.sw Gartenwasser. Nachfolgende Beispielrechnung zeigt, wie Sie sparen können.
neu.sw Gartenwasser* | ohne Gartenwasserzähler | mit Gartenwasserzähler |
---|---|---|
Wasserverbrauch | 4 m3 | |
Grundgebühr | 9,40 EUR/Jahr | |
Abwassergebühr | 3,22 EUR/m3 | |
Gesamtkosten pro Jahr | 12,88 EUR | 9,40 EUR |
Ihre Ersparnis | 3,48 EUR/Jahr |
Zur Erfassung größerer Mengen an Trinkwasser, die nicht dem Abwassernetz zugeführt werden, lohnt sich unser Produkt neu.sw Gartenwasser Plus.
neu.sw Gartenwasser Plus* | ohne Gartenwasserzähler | mit Gartenwasserzähler |
---|---|---|
Wasserverbrauch | 18 m3 | |
Grundgebühr | 34,50 EUR/Jahr | |
Abwassergebühr | 3,22 EUR/m3 | |
Gesamtkosten pro Jahr | 57,96 EUR | 34,50 EUR |
Ihre Ersparnis | 23,46 EUR/Jahr |
* Die aufgeführten Preise gelten im Stadtgebiet Neubrandenburg. In den umliegenden Gemeinden können die Abwassergebühren abweichen. Es fällt zudem einmalig eine Gebühr für die Bereitstellung und Inbetriebnahme des Gartenwasserzählers in Höhe von 29,75 EUR an. Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter Punkt 4 zur Vorbereitung des Messplatzes.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Objekteigentümer berechtigt ist, den Einbau eines Gartenwasserzählers zu veranlassen. Den Gartenwasserzähler können Sie in einem unserer Kundenbüros, telefonisch unter 0395 3500-999 sowie per Mail unter kundenservice@neu-sw.de bei uns beantragen.
Der Einbau des Gartenwasserzählers in den durch Sie vorbereiteten Messplatz erfolgt durch neu.sw bzw. durch eine von neu.sw beauftragte Partnerfirma. Da es sich beim Gartenwasserzähler um eine Untermesseinrichtung handelt, wird dieser stets hinter den vorhandenen Trinkwasserzähler montiert. Beachten Sie bitte, dass die Kosten für die Herstellung des Messplatzes nicht im Preis enthalten sind. Die Vorbereitung der Messtelle soll durch den Objekteigentümer beauftragt und durch den fachkundigen Installateur vorgenommen werden. Die vergebliche Anfahrt ist vom Auftraggeber gemäß des aktuell gültigen Preisblatts zu bezahlen.
Bei Neubau eines Eigenheimes wird es empfohlen, die Installation eines Gartenwasserzählers von vorneherein miteinzuplanten und die nötigen Anschlüsse entsprechend zu installieren.
Beispiele für Gartenwasserzähler:
Abbildung 1: Messplatz für den Gartenwasserzähler in der Kundenanlage innen mit zwei Absperrventilen und Verschraubungen an dem Zähler. Dieser Messplatz soll durch den Kunden in seiner Kundenanlage vor der Installation des Gartenwasserzählers vorbereitet werden. Erst danach erfolgt der Einbau des Zählers.
Abbildung 2: Gartenwasser außen unter Auslaufventil der Kundenanlage (Achtung: Nicht geschützt gegen Beschädigungen durch äußere Einflüsse z.B. Frost)
a) Die Doppelverschraubung soll im Rahmen der Vorbereitung der Messtelle vom Kunden besorgt werden
b) Abgang zum Kunden
Es ist zu beachten dass der Messplatz nach gültigen Vorschriften der Wasserinstallation inkl. Absperrventile und Verschraubungen vor der Installation des Zählers durch den Kunden vorbereitet werden soll. Weiterhin sollte der Messplatz für den Gartenwasserzähler möglichst frostsicher ausgewählt werden und die Kaltwasserleitungen im Garten vor winterlichen Frostschäden geschützt werden.
Bitte beachten Sie auch im Frühling noch auftretende Frosteinwirkungen zu den sog. “Eisheiligen” und schützen Sie Ihre Messeinrichtung rechtzeitig.
Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler auf der Jahresrechnung beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.
So schützen Sie Ihren Gartenwasserzähler vor Frostschäden: Damit Ihr Gartenwasserzähler bei Frost keinen Schaden nimmt, ist es nötig, dass im Zähler befindliche Wasser abzulassen. Dabei reicht es nicht aus, den Schlauch (siehe Bild 2) abzuziehen. Bitte entfernen Sie auch den Schlauchanschluss. Nur so ist das vollständige Ablaufen des Wassers gewährleistet und ein Einfrieren wird vermieden. (siehe Bild 3) Falls der Zähler durch Frost beschädigt wird, sind ggf. zusätzliche Kosten vom Kunden zu tragen.