Erzeugungsanlagen
Sie planen den Bau einer Erzeugungsanlage, z. B. einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes.
Um den komplexen Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage für Sie zu vereinfachen, informieren wir Sie hier über die einzelnen Schritte entlang der Prozesskette und stellen alle wichtigen Dokumente zur Verfügung.
6 Schritte zu Ihrer Erzeugungsanlage
Der erste Schritt zum Betrieb einer eigenen Erzeugungsanlage ist die Anmeldung der Anlage zum Netzanschluss und wird in der Regel vom Elektroinstallateur vorgenommen. Die Anmeldung muss alle relevanten Daten zum Projekt enthalten. Gern stellen wir Ihnen im Bereich „Wichtige Informationen und Downloads“ alle notwendigen Datenblätter für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz sowie die Netzanschlussmeldung zur Verfügung. Diese sollen ausgefüllt und eingereicht werden.
Alternativ können Sie Ihre geplante Erzeugungsanlage einfach online anmelden.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Betrieb eines Speichersystems Rückwirkungen auf das Energieversorgungsnetz der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH zur Folge hat. Sollte die Absicht bestehen, Ihre Erzeugungsanlage mit einem Speichersystem zu kombinieren, reichen Sie bitte zusätzlich das Datenblatt zum Speichersystem ein.
Ein eingetragener Elektroninstallateur gibt Unterstützung beim Ausfüllen der Datenblätter.
Für steckerfertige Erzeugungsanlagen gelten vereinfachte Regelungen.
Sobald alle Daten vollständig vorliegen, erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage;
- der geplanten Leistung;
- der vorgesehenen Betriebsweise;
- der zu erwartenden Netzrückwirkungen.
Das Ergebnis teilen wir Ihnen innerhalb von acht Wochen schriftlich mit. Mit einem positiven Bescheid kann die Errichtung der Erzeugungsanlage beginnen und zeitnah in Betrieb gesetzt werden.
Bei einem negativen Ergebnis muss vor Errichtung der Anlage das Netz entsprechend verstärkt werden, so dass es zu Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung der Anlage kommen kann.
Nachdem Ihre Anlage fertiggestellt ist, wird dies durch den Elektroinstallateur gemeldet. Dann werden wir die Termine zum Einbau der Mess- und Zählereinrichtungen sowie der Abnahme der Erzeugungsanlage mit Ihnen absprechen.
Eine Inbetriebnahme im Sinne des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien - kurz EEG zur Sicherung des EEG-Vergütungssatzes kann unabhängig vom Netzanschluss und der Abnahme von neu.sw erfolgen und muss glaubhaft nachgewiesen werden, z.B. mittels eines Inbetriebnahmeprotokolls oder einer eidesstattlichen Versicherung.
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist es zwingend erforderlich, diese innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Eine Nichtregistrierung führt zu einer Einbehaltung der Einepseisevergütung bis zur Registrierung.
Im schlimmsten Fall stelltdie Nichtregistrierung nach § 21 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nach der Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme sowie Zählerwechsel wird die Anlage im Abrechnungssystem von neu.sw erfasst. Sie werden schriftlich über die Erfassung der Anlage informiert. Für eine ordnungsgemäße Abrechnung werden folgende Informationen benötigt:
- Besteuerungsart (Regelbesteuerung/Kleinunternehmer)
- Steuersatz
- Steuernummer
- Bankverbindung
Detaillierte Informationen zu der Abrechnung und Datenpflege finden Sie im Bereich Informationen und Downloads.
Alle Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 100kW unterliegen dem Redispatch 2.0, d.h. dass Ihre Anlage zur Regulierung von Netzengpässen herangezogen werden kann und somit wichtiger Bestandteil der bundesweiten Systemsicherheit ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie uns vor der Inbetriebnahme der Anlage:
- einen EIV – Einsatzverantwortlichen sowie
- BTR – Betreiber der technischen Ressource benennen.
Eine Liste zu potenziellen Dienstleistern hat der BDEW hier veröffentlicht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Balkonkraftwerke
Sie möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten und ein Balkonkraftwerk betreiben?
Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - handelt es sich um vollwertige Photovoltaikanlagen, die meist an Balkone oder Terrassen montiert werden. Auch wenn die Vorgaben an diese Anlagen vergleichsweise niedrig ausfallen, gibt es einige Punkte zu beachten, um die Sicherheit und Zulässigkeit zu gewährleisten.
Informationen und Downloads
Netzanschlussverträge
Netzanschlussvertrag (nach NAV)
Anlage 3 - Kostenangebot
Anlage 5:
Anlage 6:
Netzanschlussvertrag (außerhalb NAV)
Anlage 3 – Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss
Anlage 4:
Anschlussnutzungsvertrag (außerhalb NAV)
Spezifische Regelungen des Netzbetreibers:
Kontakt
Netzkundenservice
Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen
Team Einspeisemanagement
Ansprechpartner für Abrechnung und Datenpflege