Balkonkraftwerke
Sie möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten und ein Balkonkraftwerk betreiben? Hier erfahren Sie, wie Sie die Anlage sicher und sorgenfrei betreiben. Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen - auch bekannt als Plug-In-Anlagen, Steckersolargeräte, Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen, Plug-and-Play-PV oder Balkonkraftwerke - handelt es sich um vollwertige Photovoltaikanlagen, die meist an Balkone oder Terrassen montiert werden und eine installierte Modulleistung von bis zu 2 kWp sowie eine Wechselrichtungsleistung von bis zu 800 VA aufweisen. Auch wenn die Vorgaben an diese Anlagen vergleichsweise niedrig ausfallen, gibt es einige Punkte zu beachten, um die Sicherheit und Zulässigkeit zu gewährleisten.
Sie sind bereits über steckerfertige Balkonkraftwerke gut informiert und möchten Ihre Anlage anmelden?
Der Weg zu Ihrem Balkonkraftwerk
Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse für eine steckerfertige Erzeugungsanlage geeignet ist. Dazu klären Sie, ob genügend Sonneneinstrahlung (idealerweise mit Südausrichtung) vorhanden und die Montage statisch sicher möglich ist. Eine vorhandene Außensteckdose verringert den Installationsaufwand der Anlage.
Da Balkonkraftwerke die Optik eines Hauses verändern, benötigen Mieter und Wohnungseigentümer die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um eine solche Anlage zu installieren.
Liegt der Anlagenstandort im Netzgebiet von neu.sw, bitten wir Sie, Ihre steckfertige PV-Anlage bei uns anzumelden. Dafür können Sie das vereinfachte Anmeldeformular nutzen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Zusätzlich müssen Sie die PV-Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.
Nach der Anmeldung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage bei neu.sw prüfen wir, ob der vorhandene Stromzähler für den Betrieb einer PV-Anlage zulässig ist. Ist dies nicht der Fall, veranlassen wir einen Zählertausch. Wichtig: Wenn eine steckerfertige Erzeugungsanlage an einem nicht „rücklaufgesperrten“ Stromzähler betrieben wird, sind neben den Verstößen gegen die Stromnetzzugangsverordnung und Niederspannungsanschlussverordnung, auch Verstöße gegen das Steuerrecht möglich; eine strafrechtliche Relevanz kommt ebenfalls in Betracht.
Die Installation eines Balkonkraftwerkes über eine Haushaltssteckdose per Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ist laut VDE-Norm nicht zulässig (DIN VDE V 0628-1). Der VDE schreibt aktuell eine Einspeisesteckdose vor. Die Sicherungen und Stromleitungen der elektrischen Gebäudeinstallation müssen zudem für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ausgelegt sein. Ziehen Sie im Zweifel einen Elektroinstallateur hinzu.
Für den Fall, dass ein Balkonkraftwerk Schäden bei Dritten verursacht, empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung. Möchten Sie Ihre Plug-In-Anlage vor Elementarschäden absichern, sollten Sie Ihre Hausratversicherung kontaktieren. Bei fest installierten Anlagen auf Dächern oder an Gebäuden ist eine Gebäudeversicherung zuständig.
Technische Fragen zu Balkonkraftwerken
Bei technischen Fragen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur. Weitere Infos zum Thema Balkonkraftwerk finden Sie auch beim
Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE).
Installationshinweis
Wichtig: Laut § 13 der NAV dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, nur durch einen in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Förderung von Balkonkraftwerken
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen mit max. 500 EUR pro Anlage. Nach aktuellem Stand (07/2023) können Mieter die Mittel beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern beantragen. Der Fördertopf für Eigentümer ist bereits ausgeschöpft.
Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken berechnen
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage hängt unmittelbar mit deren Standort, dem Eigenverbrauch und den Installationskosten zusammen. Mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin kann die individuelle Situation für steckerfertige Erzeugungsanlagen kalkuliert werden.
Balkonkraftwerke sind PV-Anlagen, die aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehen. Sie werden meist direkt an eine geeignete Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen. Die Montage erfolgt in der Regel auf Balkonen oder Terrassen.
Bei einem Balkonkraftwerk handelt sich um eine netzgebundene PV-Anlage, die für Sie als Anlagenbetreiber dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen auslöst. Deshalb werden Sie gebeten, Ihre Anlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anzumelden.
Liegt der Anlagenstandort im Netzgebiet der neu.sw, können Sie das vereinfachte Anmeldeformular nutzen, um Ihr Balkonkraftwerk mit einer max. Leistung von 800 Watt anzumelden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Zusätzlich müssen Sie die PV-Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.
Anlagenbetreiber von Balkonkraftwerken mit einer maximalen Leistung von 800 Watt am Wechselrichter können das vereinfachte Anmeldeformular nutzen, wenn auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird und noch keine steckerfertige Erzeugungsanlage am selben Hausanschluss angemeldet wurde
Bitte melden Sie bei einem Standortwechsel der Anlage die Adressänderung sowohl dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur.
Die Installation eines Balkonkraftwerkes über eine Haushaltssteckdose per Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ist laut VDE-Norm nicht zulässig (DIN VDE V 0628-1). Der VDE schreibt eine Einspeisesteckdose vor. Die Sicherungen und Stromleitungen der elektrischen Gebäudeinstallation müssen für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ausgelegt sein. Ziehen Sie im Zweifel einen Elektroinstallateur hinzu.
Wichtig: Das Betreiben mehrerer Balkonkraftwerke parallel oder der Anschluss über eine Steckdosenleiste - auch Mehrfachsteckdose oder Steckerleiste genannt - kann zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand führen.
Auch wenn Balkonkraftwerke für den Eigenverbrauch gedacht sind, kann es bei sonnigen Tagen und wenigen Verbrauchern im Haushalt dazu kommen, dass der produzierte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und das Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur sowie dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig.
Wenn ein Balkonkraftwerk Strom in das öffentliche Netz einspeist, hat der Anlagenbetreiber theoretisch Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Eine Inanspruchnahme dieser Vergütung ist allerdings mit bürokratischen und technischen Pflichten verbunden. Bspw. ist dann keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Die Mengen des eingespeisten Stromes sind gering und die damit erzielbare Vergütung vernachlässigbar. Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob auf die Vergütung verzichtet und möglichst viel des produzierten Stroms selbst verbraucht werden kann. Diese Aspekte sollten bereits bei der Anschaffung der Anlage berücksichtigt werden.
Durch die Anmeldung des Balkonkraftwerkes bei neu.sw prüfen wir, ob der vorhandene Stromzähler für den Betrieb einer PV-Anlage zulässig ist. Ist dies nicht der Fall, veranlassen wir einen Zählertausch.
Wichtig: Wenn eine steckerfertige Erzeugungsanlage an einem nicht „rücklaufgesperrten“ Stromzähler betrieben wird, sind neben den Verstößen gegen die Stromnetzzugangsverordnung und Niederspannungsanschlussverordnung, auch Verstöße gegen das Steuerrecht möglich; eine strafrechtliche Relevanz kommt ebenfalls in Betracht.
Grundsätzlich entstehen durch einen Zählertausch Kosten, welche Sie dem aktuellen Preisblatt zu sonstigen, mit den Preisen für Strom nicht abgegoltenen Leistungen entnehmen können. In vielen Fällen werden die Kosten des Zählertausches über das Entgelt des Messtellenbetriebs abgedeckt. Bitte beachten Sie auch, dass durch den Einbau eines Zweirichtungszählers das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb steigen kann.
Grundsätzlich kann ein Balkonkraftwerk auch im Kleingarten betrieben werden, wenn es fachmännisch angeschlossen und korrekt angemeldet ist. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall vorab die Erlaubnis zum Betreiben der Anlage vom jeweiligen Kleingartenverein eingeholt werden sollte.