Balkonkraftwerke
Sie möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten und ein Balkonkraftwerk betreiben? Hier erfahren Sie, wie Sie die Anlage sicher und sorgenfrei betreiben. Bei Balkonkraftwerken - auch bekannt als steckerfertige Erzeugungsanlagen oder Steckersolargeräte - handelt es sich um vollwertige Photovoltaikanlagen, die meist an Balkone oder Terrassen montiert werden und eine installierte Modulleistung von bis zu 2 kWp sowie eine Wechselrichtungsleistung von bis zu 800 VA aufweisen. Auch wenn die Vorgaben an diese Anlagen vergleichsweise niedrig ausfallen, gibt es einige Punkte zu beachten, um die Sicherheit und Zulässigkeit zu gewährleisten.
Sie sind bereits über Steckersolargeräte gut informiert und möchten Ihre Anlage anmelden?
Der Weg zu Ihrem Balkonkraftwerk
Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse für ein Steckersolargerät geeignet ist. Dazu klären Sie, ob genügend Sonneneinstrahlung (idealerweise mit Südausrichtung) vorhanden und die Montage statisch sicher möglich ist. Eine vorhandene Außensteckdose verringert den Installationsaufwand der Anlage.
Da Balkonkraftwerke die Optik eines Hauses verändern, benötigen Mieter und Wohnungseigentümer die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um eine solche Anlage zu installieren.
Grundsätzlich sind alle Photovoltaikanlagen, unabhängig von ihrer Größe, beim jeweils zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Eine dahingehende Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich
- um eine oder mehrere Steckersolargeräte
- mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere handelt,
- die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben wird/werden und
- für die keine Einspeisevergütung gewünscht wird.
Auch, wenn in Ihrem Fall die Ausnahme von der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber gelten sollte, bitten wir Sie um eine Anmeldung; in allen anderen Fällen ist die Anmeldung verpflichtend. Für alle Anlagen bis 800 VA/2 kW (unabhängig davon, ob diese beim Netzbetreiber anmeldepflichtig sind oder nicht) kann bei neu.sw das vereinfachte Anmeldeformular verwendet werden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist kostenfrei. In jedem Fall müssen Sie die PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Nach der Anmeldung Ihres Steckersolargeräts bei neu.sw prüfen wir, ob der vorhandene Stromzähler für den Betrieb einer PV-Anlage zulässig ist. Ist dies nicht der Fall, veranlassen wir einen Zählertausch. Wichtig: Wenn eine steckerfertige Erzeugungsanlage an einem nicht „rücklaufgesperrten“ Stromzähler betrieben wird und eine Anmeldepflicht beim Netzbetreiber besteht (siehe hierzu Angaben unter „Anmeldung des Balkonkraftwerks“), sind neben den Verstößen gegen die Stromnetzzugangsverordnung und Niederspannungsanschlussverordnung, auch Verstöße gegen das Steuerrecht möglich; eine strafrechtliche Relevanz kommt ebenfalls in Betracht.
Die Installation eines Balkonkraftwerkes über eine Haushaltssteckdose per Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ist laut VDE-Norm nicht zulässig (DIN VDE V 0628-1). Der VDE schreibt aktuell eine Einspeisesteckdose vor. Die Sicherungen und Stromleitungen der elektrischen Gebäudeinstallation müssen zudem für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ausgelegt sein. Ziehen Sie im Zweifel einen Elektroinstallateur hinzu.
Für den Fall, dass ein Balkonkraftwerk Schäden bei Dritten verursacht, empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung. Möchten Sie Ihr Steckersolargerät vor Elementarschäden absichern, sollten Sie Ihre Hausratversicherung kontaktieren. Bei fest installierten Anlagen auf Dächern oder an Gebäuden ist eine Gebäudeversicherung zuständig.
Technische Fragen zu Balkonkraftwerken
Bei technischen Fragen zu Steckersolargeräten wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur. Weitere Infos zum Thema Balkonkraftwerk finden Sie auch beim
Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE).
Installationshinweis
Wichtig: Laut § 13 der NAV dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, nur durch einen in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Förderung von Balkonkraftwerken
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten mit max. 500 EUR pro Anlage. Nach aktuellem Stand (07/2023) können Mieter die Mittel beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern beantragen. Der Fördertopf für Eigentümer ist bereits ausgeschöpft.
Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken berechnen
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage hängt unmittelbar mit deren Standort, dem Eigenverbrauch und den Installationskosten zusammen. Mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin kann die individuelle Situation für steckerfertige Erzeugungsanlagen kalkuliert werden.
Bitte melden Sie bei einem Standortwechsel der Anlage die Adressänderung sowohl dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur.
Die Installation eines Steckersolargeräts über eine Haushaltssteckdose per Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ist laut VDE-Norm nicht zulässig (DIN VDE V 0628-1). Der VDE schreibt eine Einspeisesteckdose vor. Die Sicherungen und Stromleitungen der elektrischen Gebäudeinstallation müssen für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ausgelegt sein. Ziehen Sie im Zweifel einen Elektroinstallateur hinzu.
Wichtig: Das Betreiben mehrerer Anlagen parallel oder der Anschluss über eine Steckdosenleiste - auch Mehrfachsteckdose oder Steckerleiste genannt - kann zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand führen.
Auch wenn Balkonkraftwerke für den Eigenverbrauch gedacht sind, kann es an sonnigen Tagen und bei wenigen Verbrauchern im Haushalt dazu kommen, dass der produzierte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Eine Einspeisung in das Stromnetz ist nur dann zulässig, wenn der Anlagenbetreiber sämtlichen Anmeldepflichten (siehe hierzu Punkt „Anmeldung des Balkonkraftwerkes“) nachgekommen ist.
Wenn ein Steckersolargerät Strom in das öffentliche Netz einspeist, hat der Anlagenbetreiber theoretisch Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Eine Inanspruchnahme dieser Vergütung ist allerdings mit bürokratischen und technischen Pflichten verbunden. Die Mengen des eingespeisten Stromes sind gering und die damit erzielbare Vergütung vernachlässigbar. Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob auf die Vergütung verzichtet und möglichst viel des produzierten Stroms selbst verbraucht werden kann. Diese Aspekte sollten bereits bei der Anschaffung der Anlage berücksichtigt werden.
Grundsätzlich entstehen durch einen Zählertausch Kosten, welche Sie dem aktuellen Preisblatt zu sonstigen, mit den Preisen für Strom nicht abgegoltenen Leistungen entnehmen können. In vielen Fällen werden die Kosten des Zählertausches über das Entgelt des Messtellenbetriebs abgedeckt. Bitte beachten Sie auch, dass durch den Einbau eines Zweirichtungszählers das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb steigen kann.
Grundsätzlich kann ein Balkonkraftwerk auch im Kleingarten betrieben werden, wenn es fachmännisch angeschlossen und korrekt angemeldet ist. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall vorab die Erlaubnis zum Betreiben der Anlage vom jeweiligen Kleingartenverein eingeholt werden sollte.