Primärenergiefaktor der Fernwärme Neubrandenburg
Was ist der Primärenergiefaktor?
Der Primärenergiefaktor ist ein Maß, das verwendet wird, um die Effizienz und den Umwelteinfluss verschiedener Energiequellen zu bewerten. Er gibt an, wie viel Primärenergie z. B. Erdöl, Erdgas oder erneuerbare Energien aufgewendet werden muss, um eine bestimmte Menge an Endenergie an die Verbraucher zu liefern. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt dabei den gesamten Energieaufwand, einschließlich Förderung, Transport und Umwandlung in nutzbare Energie. Ein niedriger Primärenergiefaktor weist auf eine hohe Effizienz und geringeren Energieaufwand hin.
Wie sieht es mit dem Primärenergiefaktor unserer Fernwärme aus?
Wir haben uns den Primärenergiefaktor unserer Fernwärme zertifizieren lassen. Er ist mit 0,15 einer der niedrigsten in Deutschland (verwendbar gem. § 22 GEG ist der Wert von 0,3). Damit können Bauherren Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung mit in die Berechnungen des Architekten oder des Bauplaners für den Energieausweis ein. Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.
Wie ist der Anteil Erneuerbarer Energien an der Fernwärme?
Derzeit ist der Anteil von erneuerbaren Energien an der Fernwärmeerzeugung noch sehr gering. Wir arbeiten mit unseren Partnern in der Stadt Neubrandenburg intensiv im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung um den Anteil an EE zu steigern und die Anforderungen aus dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zu erfüllen. Abweichend vom oben aufgeführten Wert (0,3) darf von diesem ein Wert in Höhe von 0,001 für jeden Prozentpunkt des aus erneuerbaren Energien oder aus Abwärme erzeugten Anteils der in einem Wärmenetz genutzten Wärme abgezogen werden. Aktuell muss bei unserer Fernwärme noch der Wert 0,3 genutzt werden.
Was ist wichtig für Hauseigentümer und Planer?
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die Energieeinsparverordnung begrenzt z.B. den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes. Dieser errechnet sich aus dem Produkt des zu erwartenden jährlichen Endenergiebedarfs für Heizung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung und des Primärenergiefaktors.
Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der Vorgaben. Gleichzeitig erleichtert er auch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten der KfW Bankengruppe.
Mit einem ebenfalls zertifizierten Wert von 91,8 % Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme in Neubrandenburg werden auch die Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllt. Hier wird im § 7 Abs. 3 EEWärmeG gefordert, dass bei Deckung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden aus Fernwärme, diese mindestens zu 50 % aus KWK-Anlagen stammen muss.
neu.sw empfielt Fernwärme.
Wer mit Fernwärme heizt, kann die Kosten für die Wärmedämmung oder die Verglasung und damit die Ausgaben für die Gebäudesanierung oder den Neubau verringern.
Kennzahlen Fernwärme
Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien: | 0,7 % |
Netzverluste: (als Differenz zwischen Wärme-Netzeinspeisung und der genutzten Wärmeabgabe) | 79.342,5 MWh (329.407,8 MWh - 250.065,3 MWh) |
Treibhausgasemissionen im zentralen Netz: | 125.303.000 kg CO2 |
Erzeuger Technologiemix: | KWK/Heizwerke/BHKW |
(Kennzahlen für das Jahr 2023)