Häufige Fragen zum Thema Fernwärme
Fernwärme wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwendet. Die Neubrandenburger Fernwärme entsteht im modernen, umweltfreundlichen Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Prozess). Dabei werden unter Einsatz von Erdgas und erneuerbaren Energien sowohl Fernwärme als auch Strom produziert. Die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme wird über technische Anlagen ausgekoppelt und in das Fernwärmenetz eingespeist.
In der Hausanschlussstation wird die Wärmeleistung entsprechend des Bedarfs geregelt. Im Versorgungsgebiet von neu.sw erfolgt dies üblicherweise unter Zwischenschaltung eines Wärmetauschers. Nachdem die Wärme in den Gebäuden ausgekühlt wurde, fließt das abgekühlte Wasser wieder zum Kraftwerk zurück und wird dort erneut aufgeheizt.
Unsere Kunden werden das ganze Jahr mit Fernwärme versorgt. Die Temperatur wird entsprechend der jeweiligen Außentemperatur geregelt. Für die Bereitung von warmem Wasser kommt auch im Sommer immer genügend Fernwärme in den Haushalten an.
Sofern ein Fernwärme-Hausanschlusstechnisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann ein Umstieg von z.B. öl- oder gasversorgten Objekten auf Fernwärme unkompliziert erfolgen. Hierzu sind Erdarbeiten nötig, um den Hausanschluss von der Hauptleitung bis hin zum Gebäude zu verlegen. In der Hauswand werden zwei Kernbohrungen (für Vor- und Rücklauf) vorgenommen, damit die Hausanschlussleitung bis in das Gebäude verlegt und an die Hausanschlussstation angeschlossen werden kann.
Die Hausanschlussstation für Fernwärme benötigt bis zu einer Anschlussleistung von 50 kW ca. einen Quadratmeter Wand- bzw. Bodenfläche. Eine zusätzliche Bedien- bzw. Arbeitsfläche ist freizuhalten.
Der Verbrauch wird über einen geeichten Wärmezähler gemessen und kann jederzeit selbst kontrolliert werden.
Die Fernwärme in Neubrandenburg wird im Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk erzeugt und über ein Rohrsystem zum Kunden geliefert. Die sonst im Haus entstehenden Kosten für den Heizkessel, den Brenner und das Brennstofflager fallen weg.
Auch ein Schornstein ist nicht notwendig. Somit entstehen auch keine Kosten für die Wartung und den Schornsteinfeger. Fernwärme ist eine sichere Wärme, jederzeit verfügbar, effizient und umweltschonend. Sie hat einen geringen CO2-Ausstoß
Die Neubrandenburger Stadtwerke haben sich den Primärenergiefaktor ihrer Fernwärme zertifizieren lassen. Der Primärenergiefaktor ist mit 0,15 einer der niedrigsten in Deutschland. Damit können Bauherren und Sanierer von Gebäuden Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung mit in die Berechnungen des Architekten oder des Bauplaners für den Energieausweis ein.
Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt z. B. den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes. Dieser errechnet sich aus dem Produkt des zu erwartenden jährlichen Endenergiebedarfs für Heizung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung und des sogenannten Primärenergiefaktors.
Dieser ist ein Maß für die Effizienz, mit der die Primärenergie für Heizzwecke nutzbar gemacht wird. Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig erleichtert der niedrige Primärenergiefaktor unserer Fernwärme auch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten der KfW-Bankengruppe. Programme der KfW sind u. a. Nr. 151 und Nr. 152. Weitere Programme finden Sie auf der Webseite der KfW-Bank.
Jeder Heizungsinstallateur kann eine Fernwärme-Heizung einbauen. Der Anschluss an das Leitungsnetz erfolgt über neu.sw. Bei Interesse oder Fragen beraten wir gern persönlich in unseren Kundenbüros oder telefonisch unter 0395 3500-999.
Ja, Fernwärme ist sowohl bei normalen Heizkörpern, als auch bei Fußbodenheizung und Warmwasser-Bereitung einsetzbar.
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus drei Teilen zusammen: Arbeitspreis, Emissionspreis und Grund-/Leistungspreis. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig. Der Verbrauch wird in kWh gemessen und über den installierten Wärmemengenzähler erfasst.
Auch der Emissionspreis ist verbrauchsabhängig und ist der Preis für den erforderlichen Zukauf von Emissionshandelszertifikaten für den Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen. Der Grund- oder Leistungspreis ist vom Verbrauch unabhängig und ist der Preis für die zur Verfügung gestellte maximale Fernwärme-Leistung.
Der Messpreis ist ebenfalls vom Verbrauch unabhängig. Er beinhaltet den Preis für den Fernwärmezähler (Wärmemengenzähler) und die Kosten für die Ablesung und Abrechnung.
Die Einstufung ist abhängig von der Fernwärme-Anschlussleistung des Gebäudes. Bis zu einer Anschlussleistung von 16 kW wird nach den Preisen der Preisstufe 1 abgerechnet. In der Regel finden sich in dieser Preisstufe die Eigenheimkunden wieder. Ist die Anschlussleistung größer als 16 kW, kommen die Preise der Preisstufe 2 zur Anwendung.
Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen durch neu.sw erhoben. Diese richten sich nach dem Verbrauch im Vorjahr. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung zu Beginn des Folgejahres entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch.
Kunden mit einem sehr hohen Fernwärmeverbrauch erhalten monatliche Rechnungen auf der Grundlage von abgelesenen Zählerständen.
Die neu.sw Fernwärmepreise werden jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres angepasst. Die konkreten Preise und eine Beispielrechnung finden Sie unter www.neu-sw.de/fernwaerme/preisinformationen.
Die neu.sw Fernwärmepreise werden mit Hilfe einer Preisgleitklausel ermittelt. Sie bildet die Kostensituation der Fernwärmeerzeugung ab und berücksichtigt mit den Parametern insbesondere auch die Verhältnisse am allgemeinen Energiemarkt.
Die Preisgleitklausel finden Sie in den Preisbestimmungen, die Vertragsbestandteil sind. Dort sind die Formeln sowie die Erklärung der verwendeten Indizes verankert.
Selbstverständlich finden Sie die entsprechenden Erläuterungen auch auf unserer Internetseite unter www.neu-sw.de/fernwaerme/preisinformationen.
Gemäß § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV müssen Fernwärmepreisgleitklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen sowie die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Ein wesentlicher Aspekt bei der Abbildung der Brennstoffkosten in der Preisänderungsklausel ist, dass der zur Fernwärmeerzeugung eingesetzte Brennstoff durch einen Index dargestellt wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffes anknüpft. Die Beschaffung von Kraftwerksgas für die Erzeugung von Fernwärme erfolgt bei neu.sw am Terminmarkt. Die Entwicklung der Brennstoffkosten wird in der Preisänderungsformel für den Arbeitspreis deshalb über die EEX (Gaspreise am Terminmarkt für das Marktgebiet THE) abgebildet.
Um die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen, werden in der Preisänderungsformel zur Bildung des Arbeitspreises darüber hinaus der Zentralheizungsindex und der Lohn verwendet.
Die Entwicklung der Grund- und Leistungspreise ist abhängig von der Entwicklung des Investitionsgüterpreisindex.
Die zur Preisbildung relevanten Werte können Sie den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Neben einer günstigen Heiz- und Warmwasserversorgung sind es vor allem die Platzersparnisse, die viele Kunden dazu veranlassen, Fernwärme zu beziehen. Für die Technik wird nur wenig Raum benötigt, denn die Übergabestation mit dem Wärmemengenmesser ist klein und kompakt.
Ein großer Heizkessel ist nicht nötig, dadurch fallen für die Fernwärmekompaktstation lediglich Inspektions- und Wartungskosten an. Da keine Verbrennung innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet – die Wärme wird ja bereits im Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk (GuD-HKW) produziert und nur noch zu unseren Kunden transportiert – entstehen hier weder Abgase noch Ruß, Rauch oder Gerüche, wodurch kein Schornstein nötig ist. Das spart die Kosten für den Schornsteinfeger.
Kosten entstehen beispielsweise für die Wartung des GuD-Kraftwerks oder auch des Fernwärmenetzes. Um die Fernwärmekosten weiter senken zu können, ist es unser Ziel, so viele Kunden wie möglich an unser Fernwärmenetz anzuschließen und damit den Anteil jedes Einzelnen an den Fixkosten (beispielsweise Netzkosten) zu minimieren.
Unsere Fernwärme wird im Kraftwerk aus Gas und erneuerbaren Energien produziert. Die Entwicklung des Rohölpreises hat bei der Entwicklung des Erdgaspreises nur eine untergeordnete Bedeutung, da der Erdgas- und der Ölpreismarkt mittlerweile zwei eigenständige Märkte darstellen, deren Preisentwicklung durch größtenteils voneinander unabhängige Faktoren bestimmt wird. Der Fernwärmepreis ist deshalb lt. Preisbestimmungen an die Gaspreisentwicklung gekoppelt.
Veröffentlichungspflichten
Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien: | 0,7 % |
Netzverluste: (als Differenz zwischen Wärme-Netzeinspeisung und der genutzten Wärmeabgabe) | 79.342,5 MWh (329.407,8 MWh - 250.065,3 MWh) |
Treibhausgasemissionen im zentralen Netz: | 125.303.000 kg CO2 |
Erzeuger Technologiemix: | KWK/Heizwerke/BHKW |
(Kennzahlen für das Jahr 2023)
Wir haben uns den Primärenergiefaktor unserer Fernwärme zertifizieren lassen. Er ist mit 0,15 einer der niedrigsten in Deutschland.