Ihre Rechnung
Alles auf einen Blick
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Wir möchten Ihnen mit unserer Rechnungserklärung zur Seite stehen.
Ihre Rechnung von neu.sw besteht aus einer Zusammenfassung aller Versorgungsmedien, z. B. Strom, Gas, Multimedia, Gartenwasser, Regenwasser, Trinkwasser und Abwasser auf dem ersten Blatt. Darauf folgt die Einzelaufstellung der einzelnen Versorgungsmedien in Blöcken.
Beispielrechnung
Nutzen Sie unsere Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen der einzelnen Rechnungsbestandteile.
Häufige Fragen
Die Rechnung hat ein Deckblatt, auf dem alle wichtigen Informationen, wie die Jahresrechnungssumme, die gezahlten Abschläge, der neue Abschlag, die Höhe des Guthabens bzw. der Nachzahlung stehen.
Auf den Folgeseiten finden Sie die Einzelaufstellungen für jede Versorgungsleistung. Diesen können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr. Die Einzelaufstellung enthält auch den zu zahlenden Arbeitspreis pro kWh und den Grundpreis für den abgerechneten Zeitraum.
Der Abwasser-Gebührenbescheid, den neu.sw im Auftrag der Stadt bzw. der Gemeinden erstellt, wird gesondert ausgewiesen. Der Betrag des Gebührenbescheides ist auf dem Deckblatt aber selbstverständlich auch enthalten. Außerdem enthält Ihre Rechnung eine detaillierte Information zu den gezahlten Abschlägen. Anschließend finden Sie die neue Abschlagsberechnung sowie deren Zahlungstermine.
Ihre Rechnung enthält des Weiteren die Stromkennzeichnung, mit der die Herkunft des Stroms dokumentiert wird, die zum Zeitraum der Rechnungslegung gültigen Netzentgelte und einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Strom im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Ihre Rechnung enthält ebenso einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Gas im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Die jetzige Rechnung umfasst den Gesamtzeitraum des jeweiligen Jahres mit allen Zählerwechseln, Tarifänderungen und Preisanpassungen für die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleistungen Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser und Kabelfernsehen. Um die Rechnung für Sie verständlich zu gestalten, sind mehrere Seiten zur Erläuterung notwendig.
Auch künftig wird jeder Kunde im Abrechnungsjahr Abschläge in gleichbleibender Höhe entrichten, die dann zur Jahresabrechnung als Zahlungen verrechnet werden. Die genaue Abschlagshöhe und die Zahlungstermine finden Sie am Ende der Rechnung. Bei der Ermittlung der Abschlagshöhe werden in der Regel Ihr Vorjahresverbrauch und die aktuellen Preise für die einzelnen Medien berücksichtigt. Ändern sich die Preise oder das Abnahmeverhalten kann eine Veränderung des Abschlages vorgenommen werden. Eine Abschlagserhöhung darf i. d. R. maximal um 100 % und eine Abschlagssenkung maximal um 10 % von Ihrem Abschlag aus der letzten Jahresrechnung abweichen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter 0395 3500-999. Hilfreich ist es dabei, die aktuellen Zählerstände parat zu haben.
Ja, Sie können im Abrechnungsjahr Ihre aktuellen Zählerstände zusammen mit dem Ablesedatum übermitteln. Neben der Berücksichtigung bei Preisänderungen, kann mit dem Zählerstand auf Wunsch die Höhe des aktuellen Abschlages überprüft werden. Zum Jahresende erfolgt die nächste planmäßige Ablesung der Zählerstände. Die Termine zur Jahresablesung werden rechtzeitig veröffentlicht.
Der Gartenwasserzähler ist in der Kundenanlage hinter dem Haupttrinkwasserzähler installiert. Er misst die Menge Gartenwasser, für die zwar ein Trinkwasserentgelt, aber keine Abwassergebühr bezahlt werden muss. Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.
Die Einzelaufstellung enthält in der Regel mehrere Abrechnungsblöcke. Für jede Versorgungsleistung wird bei Änderung der Preise bzw. bei Zählerwechsel oder ähnlichem ein neuer Abrechnungsblock dargestellt, um Ihnen die entsprechende Transparenz zu bieten. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich jeder Abrechnungsblock auf einen Verbrauchswert bezieht, der durch einen Anfangs- und Endzählerstand beschrieben wird und für den ein einheitlicher Preis gilt. Das erleichtert Ihnen die Nachvollziehbarkeit der Berechnung. Werden für eine Versorgungsleistung mehrere Abrechnungsblöcke dargestellt, wird eine gesonderte Gesamtsummenzeile mit dem Bruttobetrag in EUR und dem abgerechneten Verbrauch ausgewiesen.
Ein Zählerstand wird als geschätzt gekennzeichnet, wenn bei der Ablesung der Zähler nicht zugänglich war. Werden bis zur Abrechnung keine Ableseinformationen übergeben, wird der Zählerstand in der Regel anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt
Für einen berechneten Zählerstand gibt es zwei Gründe. Aus der Jahresrechnung können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr. Ändert sich innerhalb eines Jahres der Preis für eine Versorgungsleistung, so erfolgt die Aufteilung der Verbrauchswerte üblicherweise nach berechneten Zählerständen. Dabei berücksichtigen wir Ihren Jahresverbrauch und typische Verbrauchsmuster für Haushalts- bzw. Gewerbekunden.
Um die Abrechnung transparent zu gestalten, werden die Stromsteuer und der Arbeitspreis getrennt dargestellt. So können vom Kunden Steuer- und Preisänderungen getrennt bewertet werden. Einige Gewerbeunternehmen benötigen außerdem die getrennte Ausweisung aus steuerlichen Gründen.
Die Marktlokation ist der Punkt im Netz, an dem der Strom entnommen oder eingespeist wird bzw. das Gas entnommen wird. Die Messlokation ist der Ort der tatsächlichen, physikalischen Strom- bzw. Gasmessung und liefert die Messwerte zum innerhalb der Marktlokation erzeugten bzw. verbrauchten Strom oder Gas.
Die in das Kanalsystem eingeleitete Schmutzwassermenge wird nicht durch einen Zähler erfasst. Entsprechend den jeweiligen Satzungen über die Abwassergebühren wird die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers mit der Menge des verbrauchten Trinkwassers gleichgesetzt.
Für die Bewässerung des Gartens kann durch neu.sw ein Gartenwasserzähler installiert werden. Dadurch werden die Kosten für das Abwasser gesenkt. Denn für das verbrauchte Gartenwasser müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden. Unsere Mitarbeiter des Kundenservice beraten Sie gern.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Regenwasserkanalnetz der Stadt Neubrandenburg wirdim Jahr 2023 eine Gebühr in Höhe von 1,44 EUR/m3 erhoben. Grundlage der Gebührenerhebung für Niederschlagswasser ist der vom Eigentümer ausgefüllte Erfassungsbogen, auf dem die Ableitungsflächen angegeben werden, von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird.
Ja, dies ist der Fall, wenn es sich um Zahlungen für Versorgungsleistungen handelt und sich diese auch auf den Berechnungszeitraum beziehen. Sie finden eine Information zu den gezahlten Abschlägen als Tabelle im Anschluss an die Einzelaufstellung der Medien mit dem Datum und der Höhe der Beträge. Zahlungen, die z. B. das Vorjahr betreffen, finden bei der Darstellung keine Berücksichtigung.
Ja, die Abschlagszahlungen werden rückwirkend zum Monatsende fällig.
TAD steht für "Teilnehmeranschlussdose". Der Begriff wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kabelfernsehversorgung (AGB Medianet) erläutert. Für Haushaltskunden wird der monatliche Preis je Wohneinheit erhoben, wobei davon ausgegangen wird, dass je Wohneinheit eine Teilnehmeranschlussdose (TAD) zur Abrechnung gelangt.
Die Versorgungsunternehmen wurden mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Stromherkunft zu informieren. Hierbei sind die Daten von neu.sw im Vergleich mit Deutschland dargestellt.
Auch der Stromvergleich wird durch das EnWG gefordert. Er soll der besseren Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchs dienen.
Die Netzentgelte für Strom und Erdgas finden Sie in der Einzelaufstellung für das jeweilige Medium. Hier sind der Gesamtbetrag und die einzelnen Bestandteile wie die Konzessionsabgabe, die Messdienstleistung und der Messstellenbetrieb aufgeführt.
Unter der Position Nebenforderungen haben wir für unsere Kunden die Forderungen zusammengefasst, die nicht in den Abschlagsforderungen enthalten sind, z. B. Kosten für eine Mahnung, die der Kunde erhalten hat. Oft ist es so, dass der Kunde den angemahnten Betrag bzw. Abschlag zahlt, aber einfach vergisst, die Mahngebühr zu begleichen.
Auch Gebühren aus Rücklastschriften, welche uns die Bank in Rechnung stellt und die vom Kunden nicht gezahlt wurden, sind auf der Jahresrechnung unter der Position Nebenforderungen enthalten.
Die Gasabrechnung erfolgt nach den angewendeten Verfahren nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ Ausgabe 11/2008 und den gültigen Beiblättern.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung relevant ist die Thermische Energie in Kilowattstunden. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt über die Multiplikation der Anzahl der Kubikmeter (Differenz) mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (Brennwert). Die Z-Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Z-Zahl = Normtemperatur (273,15 K) / Abrechnungstemperatur (15°C) x (Luftdruck in mbar (abhängig von der geodätischen Höhe) + Effektivdruck (Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck in Höhe von 22 bzw. 23 mbar) /Normdruck (1013,25 mbar). Bitte erfragen Sie den Effektivdruck bei Ihrem Netzbetreiber. Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases. Dieser wird monatlich von unserem Vorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt.
Durch Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) werden Vermieter ab dem 01.01.2023 an den Kosten für die CO2-Bepreisung beteiligt.
In diesem Zusammenhang sind Erdgas- und Wärmelieferanten verpflichtet folgende Werte zur Berechnung der Kohlendioxidkosten auszuweisen:
Brennstoffmenge: Dieser Wert entspricht der abgerechnetem Verbrauchsmenge der vorliegenden Jahresrechnung und wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.
Emissionsfaktor: Der Emissionsfaktor ist ein Maß für die Menge an Treibhausgasen, die bei der Erzeugung, Umwandlung oder Verbrennung eines bestimmten Energieträgers freigesetzt werden. Gemäß CO2KostAufG ist der heizwertbezogene Emissionsfaktor heranzuziehen.
- Gas: Der heizwertbezogene Emissionsfaktor für Erdgas wird auf Ihrer Rechnung in kg/kWh ausgewiesen und ist gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) festgelegt.
- Fernwärme: Der Emissionsfaktor für Fernwärme wird gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ermittelt. Er kann erst nach Ablauf des Lieferjahres ermittelt werden und liegt somit erst im Folgejahr vor.
CO2-Menge: Die CO₂-Menge gibt an, welche Menge CO₂ durch das Heizen freigesetzt wurde. Die Menge ist das Produkt aus verbrauchter Brennstoffmenge und Emissionsfaktor.
CO2-Preis: Die CO2-Abgabe wurde im Jahr 2021 durch die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm beschlossen. Für jede Tonne CO2, die durch Brennstoffe im Verbrauch verursacht wird, benötigen Unternehmen ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Die Belieferung mit Erdgas unterliegt dem nationalen Emissionshandelssystem gemäß BEHG. Die Wärmeerzeugungsanlagen im Wärmenetz von neu.sw unterliegen dem Europäischen Emissionshandel gemäß TEHG.
- Gas: Im nationalen Emissionshandelssystem gilt ein Festpreissystem, d.h. der Preis pro Tonne CO2 ist fix und politisch festgelegt. Dieser beträgt im Jahr 2023 30 EUR/Tonne und steigt im Jahr 2024 auf 45 EUR/Tonne.
- Fernwärme: Gemäß CO2KostAufG ist hier der vom Umweltbundesamt für das zurückliegende Jahr veröffentlichte Zertifikatepreis (entspricht einem Durchschnittswert für ganz Deutschland) heranzuziehen.
Betrag: Wird die CO2-Menge mit dem CO2-Preis multipliziert erhält man die Kohlendioxidkosten, die zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen sind. Das Aufteilungsverhältnis der Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter können in einem von der Bundesregierung kostenlos bereitgestellten Online-Tool berechnet werden.
Mit den Angaben zu den Kohlendioxidkosten kommt neu.sw der Informationspflicht gemäß CO2KostAufG nach. Die hier ausgewiesenen Kosten müssen von Ihnen nicht separat gezahlt werden. Sie finden Ihren in der Abrechnung enthaltenden CO2-Preis (Gas) bzw. Emissionspreis (Fernwärme) in der Einzelaufstellung. Die hier enthaltenen Kosten weichen von den gem. CO2KostAufG auszuweisenden Kosten ab, da für die Berechnung andere Emissionsfaktoren herangezogen werden. Die in der Abrechnung angewendeten CO2- bzw. Emissionspreise können Sie den jeweils aktuellen Preisblättern entnehmen.