Begriffserklärung
Die wichtigsten Begriffe auf Ihrer Rechnung:
Die Umlage dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Diese Umlage finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung entstehen.
Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Blindarbeit bezeichnet den Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab.
Der Grundpreis ist ein Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Mit dieser Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Der Leistungspreis wird je nach Vereinbarung für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) in Rechnung gestellt.
Die MaLo dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle. Sie beschreibt den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Die MeLo dient der eindeutigen Identifizierung einer Messeinrichtung.
Der MSB umfasst den Einbau, Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Die Netzentgelte sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben.
Die Offshore-Netzumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz gesetzlich geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Die thermische Energie ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie. Der Verbrauch an thermischer Energie wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Verbrauch ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Der Energieverbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.