Abwasser
Über uns
Die Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) ist die 100%ige Tochtergesellschaft der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Sie betreibt die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Neubrandenburg und sichert als Betriebsführer die öffentliche Abwasserbeseitigung der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB) mit angeschlossenen Umlandgemeinden. Dazu gehören die Stadt Burg Stargard, der Abwasserbeseitgungszweckverband Tollensesee und die Gemeinden Blankenhof, Neverin, Neuenkirchen, Trollenhagen, Wulkenzin, Woggersin und Zirzow.
365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag vertrauen uns 80 000 Einwohner, wenn es darum geht, Abwasser entsorgungssicher abzuleiten, professionell zu reinigen und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen.
Zahlen und Fakten
- Die Entwässerung der Stadt Neubrandenburg besteht aus einem Trennsystem für die separate Ableitung von Regen- und Schmutzwasser.
- Das gesamte öffentliche Abwasserentsorgungsnetz der neu-wab hat eine Länge von 589 km.
- Insgesamt werden ca. 4 Mio. m3 Schmutzwasser pro Jahr in der Kläranlage Neubrandenburg gereinigt.
- Für die TAB werden weitere 250 km Kanalnetz, 7 Abwasserbehandlungsanlagen sowie 171 Pumpwerke durch die neu-wab bewirtschaftet.
Netzauskunft
Sie benötigen eine Bestandsauskunft zu den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen oder einen Schachtschein? Dann finden Sie weitere Informationen hier.
Gebühren, Satzungen und AEB's
Stadt Neubrandenburg
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird gemäß Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg, gültig ab 01.01.2024, eine Gebühr in Höhe von 3,50 EUR/m3 erhoben.
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Neubrandenburg wird ab 01.01.2024 eine Gebühr in Höhe von 1,37 EUR/m3 auf Grundlage erfasster Ableitungsflächen erhoben.
TAB-Gemeinden
Weitere Informationen zur Entgeltregelung für die TAB-Gemeinden finden Sie hier:
Informationen zu den Abwasserbeseitigungssatzungen für die Stadt Burg Stargard und den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee finden Sie hier.
Abwasserbeseitigungssatzungen für die TAB-Gemeinden des Amtes Neverin einschließlich der Gemeinden Neuenkirchen und Zirzow finden Sie hier.
Hausanschluss Abwasser
Entwässerungsantrag
Der Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Entwässerungsantrag) ist durch Anschluss- und Benutzungspflichtige schriftlich bei der Stadt Neubrandenburg bzw. bei der TAB mbH, gemäß der Anlage der jeweils gültigen Satzung einschließlich geforderter Anlagen zu stellen und von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen und dem Planverfasser zu unterschreiben.
Bitte benutzen Sie für die Anfrage zur Entsorgungsmöglichkeit von Abwasser folgende Entwässerungsanträge:
Entwässerungsantrag herunterladen
Anschlusskanal
Erforderliche Anschlusskanäle sind in der Regel Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage und werden in Regie der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) hergestellt, erneuert, geändert, beseitigt und unterhalten. Die Finanzierung von Kosten für Erschließungen, die Herstellung von Anschlusskanälen, sowie den Vorteil der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen können über einen Erschließungsträger oder über Baukostenzuschüsse, Beiträge bzw. Kostenersatzbescheide entsprechend dem gültigen Satzungsrecht gegenüber dem Kunden berechnet bzw. erhoben werden.