Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. Der hier veröffentlichte Vertragstext und deren Anlagen entsprechen diesem verbindlich vorgegebenen Vertragsmuster der BNetzA in der Fassung des zum 01.04.2022 geltenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrages. Wir weisen darauf hin, dass das Bestehen eines Netznutzungsvertrags Voraussetzung für die Gewährung des Netzzugangs ist. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unsere Zustimmung zum Vertragsschluss keine Abweichungen von den veröffentlichten Vertragsunterlagen erfasst. (mit Ausnahme der Ergänzung des Vertragspartners und der Kommunikationsdaten).

Hier finden Sie Dokumente für den Zugang zum neu.sw Stromnetz:

Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Anlage A – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage B - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung)

Anlage C - Zuordnungsvereinbarung

Anlage D – Kontaktdatenblatt

Anlage E – Preisblatt (gültig ab 01.01.2024)
Das Preisblatt für Sperrung und Entsperrung finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV.