Unser Gasnetz
In Bereichen, in denen eine wirtschaftliche Versorgung mit Fernwärme nicht möglich ist, versorgen wir Kunden mit Erdgas. Über ein mehrere Kilometer langes Gasleitungsnetz, Gasdruckregelanlagen und Gasübernahmestationen beliefern wir Gaskunden zuverlässig und sicher.
Fakten über unser Erdgasnetz
Informationen und Downloads
Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen rund um den Netzzugang, den Lieferantenrahmenvertrag und weitere Veröffentlichungspflichten.
Netzzugang
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Neubrandenburger Stadtwerken verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten!
Hier finden Sie Dokumente für den Zugang zum neu.sw Gasnetz:
Das Preisblatt für Sperrung und Entsperrung finden Sie unter Punkt 11 in den
§ 19 Abs. 2 EnWG
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NDAV
Netzanschlussvertrag (nach NDAV)
Anlage 3 - Kostenangebot
Netzanschlussvertrag (außerhalb NDAV)
Anlage 3 – Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss
Anschlussnutzungsvertrag (außerhalb NDAV)
Veröffentlichungspflichten
Grund- und Ersatzversorger
Information gemäß § 36 EnWG – Feststellung des Grundversorgers
Für das Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH wurde mit Datum vom 01.07.2024 festgestellt, dass die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH der Grundversorger für die Versorgung in Niederdruck für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 ist. Dies wurde der nach Landesrecht zuständigen Behörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern fristgemäß mitgeteilt.
Grundversorger nach § 36 EnWG 2010, 2011 und 2012: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Grundversorger nach § 36 EnWG 2013, 2014 und 2015: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Grundversorger nach § 36 EnWG 2016, 2017 und 2018: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Grundversorger nach § 36 EnWG 2019, 2020 und 2021: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Grundversorger nach § 36 EnWG 2022, 2023 und 2024: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Grundversorger nach § 36 EnWG 2025, 2026 und 2027: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
EnWG
§ 7a Abs. 5 EnWG
Entfällt, da neu.sw ein örtlicher Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden ist.
§ 23c Abs 4
Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG Absatz 4
§ 23c Abs 6
Informationen gemäß § 23c Abs. 6 EnWG
§ 28 EnWG
neu.sw betreibt keine Speicheranlagen.
NDAV
§ 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NDAV
Siehe Veröffentlichung zu § 18 EnWG
§ 25 Abs. 2 Satz 2 NDAV
Mit Wirkung zum 01.01.2007 sind die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH als neue Betreiberin des Gasverteilungsnetzes an die Stelle der Gasversorgung Neubrandenburg GmbH getreten. Sie übernimmt damit sämtliche zu diesem Zeitpunkt mit der Gasversorgung Neubrandenburg GmbH bestehenden Netzanschluss- und Netznutzungsverhältnisse.
§ 29 Abs. 1 Satz 2 NDAV
Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zum Gasversorgungsnetz von neu.sw werden auf Verlangen einer Vertragspartei an die geltenden Vorschriften des EnWG sowie die nach § 17, 18 und 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen angepasst soweit dies nicht bereits erfolgt ist.