§ 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NDAV
Siehe Veröffentlichung zu § 18 EnWG

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NDAV
Mit Wirkung zum 01.01.2007 sind die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH als neue Betreiberin des Gasverteilungsnetzes an die Stelle der Gasversorgung Neubrandenburg GmbH getreten. Sie übernimmt damit sämtliche zu diesem Zeitpunkt mit der Gasversorgung Neubrandenburg GmbH bestehenden Netzanschluss- und Netznutzungsverhältnisse.

§ 29 Abs. 1 Satz 2 NDAV
Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zum Gasversorgungsnetz von neu.sw werden auf Verlangen einer Vertragspartei an die geltenden Vorschriften des EnWG sowie die nach § 17, 18 und 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen angepasst soweit dies nicht bereits erfolgt ist.