Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.08.2016 ist als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 02.09.2016 in Kraft getreten.

Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen fest.

Von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung erwartet die Bundesregierung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens der Stromkunden und eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze als Beitrag zur Unterstützung der Energiewende.

Das Gesetz sieht vor, Messplätze der Letztverbraucher (Kunden) und Anlagenbetreiber, die Strom erzeugen, beginnend ab 2017 mit modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen für Strom auszustatten.

Der Messstellenbetrieb ist grundsätzlich Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, sofern nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart ist. Damit ist die Ausstattung mit und der Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in der Regel Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Nebenstehend finden Sie weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz.

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