Versorgungslage
1. Wofür braucht neu.sw Erdgas?
Zum einen versorgen wir Haushalte und Industrie mit Erdgas. Zum anderen produzieren wir Strom und Fernwärme im Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk (GuD-HKW) in der Warliner Straße. Diesen Prozess nennt man Kraft-Wärme-Kopplung. Er ist besonders effektiv, weil die bei der Stromproduktion entstehende Wärme auch zum Heizen genutzt werden kann. In Neubrandenburg sind etwa 80 Prozent der Haushalte an das Fernwärmenetz angeschlossen, werden also mit Heizenergie und warmem Wasser versorgt. Der im Kraftwerk entstehende Strom wird entweder selbst verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist.
2. Ist die Energieversorgung gefährdet?
Die Energieversorgung in Deutschland ist nach wie vor sehr stark vom Rohstoff Erdgas abhängig. In Bezug auf die Gaslieferungen sehen wir derzeit hier bei uns keine akute Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Bundesnetzagentur bewertet die Lage für Deutschland anhand von fünf Indikatoren. Aktuell wird die Lage als stabil eingeschätzt und die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt aber wichtig.
3. Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas?
Die Alarmstufe gilt seit Juni 2022. Sie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen und bedeutet: Die Gasversorgungslage hat sich zwar erheblich verschlechtert, aber die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Wir müssen dennoch für eine eventuelle Gasmangellage gewappnet sein. Deshalb sollen Verbraucher und Industrie überall, wo es möglich ist, Energie sparen, damit unsere Vorräte in den Gasspeichern für den Winter reichen.
Rund 60 Energiespartipps von neu.sw finden Sie hier.
4. Was passiert, wenn im Herbst oder Winter dennoch eine Engpasssituation eintritt?
Wir haben in Europa und Deutschland Sicherungsmechanismen, die in so einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Bei einem Lieferstopp bzw. Gasmangel würde deshalb zunächst die Gasversorgung bestimmter Industrieunternehmen unterbrochen. Dabei sind mehrstufige Abschaltregularien zu befolgen, die von der Bundesnetzagentur für die örtlichen Versorger verpflichtend vorgegeben werden.
5. Gibt es die Möglichkeit einzelne Haushalte von der Gaszufuhr fernabzuschalten?
6. Kann das Gas über Tageszeiten rationiert werden (also beispielsweise über Nacht)?
7. Wie sehen Alternativen aus, wenn kein oder zu wenig Erdgas zur Verfügung stehen würde?
Wir betreiben für die Strom- und Fernwärmeversorgung ein Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk (GuD), um Strom und Wärme sehr effizient herzustellen. Möglich wäre vorübergehend, Wärme mit reduziertem Gaseinsatz über unsere Heizwerke zu produzieren. Hier könnten wir alternativ auch Heizöl statt Erdgas einsetzen. Dies ist im Vergleich zur aktuellen Betriebsweise weniger effizient und teurer, kann aber helfen, Versorgungsengpässe auszugleichen.
Unser Kurzzeitwärmespeicher kann Bedarfsschwankungen sehr effektiv ausgleichen. Er kann aber nicht die gesamte Stadt auf Dauer mit Fernwärme versorgen. Erdwärme können wir aktuell noch nicht nutzen. Unser Aquiferspeicher soll aber zu einer Geothermieanlage umgebaut werden. Diese Maßnahme ist Teil des Gesamtpakets zur grünen Wärme-Wende bei neu.sw.
8. Eignen sich elektrische Heizgeräte als Alternative?
9. Was tut neu.sw, um unabhängiger vom Erdgas zu werden?
Schon seit 2016 treiben wir die Umgestaltung unserer Fernwärmeversorgung in Neubrandenburg im Zuge der grünen Wärme-Wende Schritt für Schritt voran. Die Versorgungsquote ist mit 80 Prozent in der Stadt sehr hoch. Die Erzeugung im Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk (GuD-HKW) wurde optimiert. Eine Gasturbine ist technologisch auch schon grundsätzlich auf einen Anteil Wasserstoffverbrennung ausgerichtet. Der steht zwar als Brennstoff noch nicht zur Verfügung, wenn es aber so weit kommt, können wir dank dieser Turbine schrittweise Wasserstoff als Alternative zum Erdgas einsetzen.
Unser Kurzzeitwärmespeicher speichert überschüssige Wärme. Die Power to Heat-Anlage daneben kann seit Dezember 2023 überschüssigen grünen Strom in grüne Wärme umwandeln. Diese Wärme wird im Kurzzeitwärmepeicher eingelagert und erst dann abgerufen, wenn unsere Kunden sie benötigen. Außerdem soll unserAquiferspeicher zu einer Geothermieanlage umgebaut werden und wir werden eigene Solarthermieanlagen errichten und in das Wärmenetz einbinden.
Kommunale Wärmeplanung in Arbeit
Die Stadt Neubrandenburg erarbeitet derzeit eine sogenannte “kommunale Wärmeplanung”, gemeinsam mit neu.sw, den Wohnungsgesellschaften, Stadtvertretern und weiteren Beteiligten. Machbarkeitsstudien – z. B. zur Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen und Wärmespeichern – sollen aufzeigen, wie die Anpassung der Netzstruktur und Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien gelingen kann. Mit Fertigstellung der Wärmeplanung soll ein Zeitplan stehen, wie die Wärmeversorgung für die kommenden Jahre entwickelt bzw. verändert wird. Das könnten zum Beispiel Quartierslösungen für einzelne Wohngebiete sein. Für Gemeinden im Umland gibt es solche Wärmeplanungen derzeit nicht.
Energiekosten
1. Wer entscheidet über Preisanpassungen bei neu.sw?
2. Wie entwickeln sich die Verbraucherpreise für Strom, Erdgas und Fernwärme 2024 für neu.sw Kunden?
Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen wir, wie auch sehr viele andere Versorger, benötigte Energie langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Preis für Endkunden aus.
neu.sw senkt Energiepreise 2024
neu.sw senkt zum 1. Januar 2024 die Preise für Strom und Gas. Grund sind die gefallenen Energiepreise am Markt. Das sorgt für Entspannung – auch wenn die Preise auf einem vergleichsweise hohen Niveau bleiben.
StromDie Strompreise sinken um 16,1 Prozent für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 1.900 Kilowattstunden im Jahr. Das liegt insbesondere daran, dass neu.sw den Arbeitspreis deutlich senken konnte. Der Grundpreis steigt dagegen aufgrund gestiegener Netzentgelte. Unterm Strich bleibt dennoch eine deutliche Preissenkung.
Nachtrag, 01.02.2024: Nach Bekanntgabe der neuen Strompreise hat die Bundesregierung den geplanten Bundeszuschuss zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten für dieses Jahr (2024) kurzfristig gestrichen. In der Folge erhöhte die Bundesnetzagentur eine Umlage (nach §19 Stromnetzentgeltverordnung) über das geplante Maß hinaus. neu.sw wird diese Steigerung aber nicht an die Neubrandenburger Kunden weitergeben. Im Umland führen die höheren Kosten der Übertragungsnetzbetreiber zu höheren Netzentgelten als ursprünglich geplant. Auch diese zusätzlichen Kosten gibt neu.sw nicht weiter.
Erdgas
Die Erdgaspreise sinken nach der Preissenkung im Oktober 2023 nochmals um 15,6 Prozent für einen durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr. Auch hier liegt der Grund vor allem in der Senkung des Arbeitspreises. Der Grundpreis steigt dagegen aufgrund gestiegener Netzentgelte. Trotzdem ergibt sich am Ende eine deutliche Preissenkung.
Die neuen Gaspreise wurden mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Diese Senkung hat die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger bis Ende März 2024 festgelegt.
Fernwärme
Auch die Fernwärmepreise sinken - im Durchschnitt um rund 20 Prozent. Dennoch steigen die Kosten für Kundinnen und Kunden deutlich. Dieser Widerspruch liegt im Wegfall der Energiepreisbremsen begründet:
2023 waren die Fernwärmekosten durch die Wärmepreisbremse für 80 Prozent des Verbrauches bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Da die Bundesregierung jedoch beschlossen hat, die Energiepreisbremsen Ende des Jahres auslaufen zu lassen, steigen die Fernwärmekosten trotz unserer Preissenkung sehr deutlich. Für einen durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt im Mehrfamilienhaus (Preisstufe 2) bedeutet das Mehrkosten von 57,50 EUR im Monat. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt im Eigenheim (Preisstufe 1) bedeutet das Mehrkosten von rund 200 EUR im Monat.
Fernwärmepreise werden gemäß der Preisbestimmungen auf Basis einer Preisgleitformel gebildet, die den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. neu.sw produziert Strom und Wärme im Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk (GuD-HKW) in der Warliner Straße in einem Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung. Er ist besonders effektiv, weil die bei der Stromproduktion entstehende Wärme auch zum Heizen genutzt werden kann. Allerdings sind mit der Energiekrise die Gaspreise extrem gestiegen. Diese Effekte wirken nach und beeinflussen die Fernwärmepreise derzeit sehr negativ.
Uns ist bewusst, dass der Wegfall der Preisbremsen eine erhebliche Belastung für unsere Kundinnen und Kunden darstellt. Leider ist sie dennoch unumgänglich.
3. Welche Umlagen wurden neu eingeführt?
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Energie ist knapp und in der Folge sind die Preise stark gestiegen. Mit Umlagen soll ein Teil der Kosten gleichmäßig auf alle Verbraucher verteilt werden. Zum 1. Oktober wurde daher die Gasspeicherumlage eingeführt. Die zwischenzeitlich ebenfalls angekündigte Gasbeschaffungsumlage wurde hingegen nicht eingeführt.
Gasspeicherumlage (gemäß Gasspeicherbefüllungsverordnung)
Diese Umlage soll das Füllen der Gasspeicher finanzieren. Sie wurde im Oktober 2022 für zunächst drei Jahre eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt sie 0,186 Cent pro Kilowattstunde (kWh), netto. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz wirkt die Trading Hub Europe GmbH an der Aufgabe mit, die Versorgungssicherheit sicherzustellen, zum Beispiel für den Einkauf von Gas zur Befüllung der deutschen Gasspeicher. THE ergreift sämtliche dazu notwendigen Maßnahmen stets nur nach Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Vorgaben entsprechend des Gasspeichergesetzes zu erfüllen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben, die im Gasspeichergesetz geregelt sind.
Gasbeschaffungsumlage (gemäß Gaspreisanpassungsverordnung)
Die Gasbeschaffungsumlage sollte zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden. Sie wurde aber rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten per Verordnung wieder zurückgezogen.
Entlastungen und Unterstützung
1. Welche staatlichen Entlastungen gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Entlastung bei Strom-, Gas- und Wärmepreisen (Preisbremsen): Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollten eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wurde eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Für Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Fernwärme bei 9,5 Cent pro kWh und für Strom bis zu einem Jahresverbrauch von 30 000 kWh bei 40 Cent pro kWh gedeckelt. Diese Preisbremsen galten von März 2023 – und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 - bis einschließlich Dezember 2023.
- Umsatzsteuersenkung für Lieferungen von Gas und Fernwärme: Seit dem 01. Oktober 2022 gilt die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent für Gas- und Fernwärmekunden. Sie ist befristet bis 31. März 2024.
2. Was bedeutet Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen und Fernwärme?
Der Steuersatz auf Gaslieferungen ist seit dem 01. Oktober 2022 vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Davon profitieren private Haushalte und Unternehmen. Gleiches gilt für die Fernwärmeversorgung. Auch hier kommt für Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung. Diese Absenkung ist im Gesetz bis Ende März 2024 befristet. Danach gilt wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Entsprechend werden die Abschläge ab April 2024 mit der höheren Umsatzsteuer berechnet. Kundinnen und Kunden können ihren Zählerstand zum 31. März 2024 online im neu.sw Kundenportal melden. Alternativ wird der Verbrauch mit Hilfe zuverlässiger Modelle auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 geschätzt.
3. Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Für die darüberhinausgehende Menge zahlen Sie den Strompreis Ihres Tarifs. Damit möchte die Bundesregierung Anreize zum Stromsparen setzen. Die Deckelung der Strompreise galt bis Ende des Jahres 2023. Die konkrete Ausgestaltung regelt das Strompreisbremsegesetz.
Wichtig zu wissen: Das Entlastungskontingent ist unabhängig vom aktuellen Verbrauch. Grundlage für den Entlastungsbetrag ist das Gesamtentlastungskontingent, das Kundinnen und Kunden im März 2023 per Informationsschreiben mitgeteilt wurde. Es wurde dem Gesetz folgend auf Basis historischer Verbrauchsdaten ermittelt.
Weil die Strompreisbremse ab März 2023 galt, flossen die gedeckelten Preise bis dahin noch nicht in die Berechnung der Abschlagshöhe ein. Alle neu.sw Kundinnen und -kunden erhielten deshalb noch einmal eine gesonderte Information über die Höhe des dann gültigen Abschlags und die Verrechnung der Monate Januar und Februar 2023. Die Strompreisbremse war bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Rechner zur Strompreisbremse
Die voraussichtliche Entlastung bei Ihrem Verbrauch können Sie zum Beispiel mit diesem Energiekostenrechner der Bundesregierung herausfinden.
Hinweis für Kunden mit einem Nieder- bzw. Hochtarif
Die Bundesregierung hat das Strompreisbremsegesetz zwischenzeitlich angepasst. Davon profitieren auch Kundinnen und Kunden mit einem Nieder- bzw. Hochtarif. Sie erhalten seit dem 1. August 2023 einen höheren Entlastungsbetrag als zuvor. Die Entlastung wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2024 ausgezahlt bzw. verrechnet. Für Fragen dazu steht der neu.sw Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. 0395 3500-999 zur Verfügung.
4. Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Für die darüberhinausgehende Menge zahlen Sie den Gaspreis Ihres Tarifs. Die Deckelung der Gaspreise gilt bis Ende des Jahres 2023. Die konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse für 2023 regelt das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz.
Wichtig zu wissen: Das Entlastungskontingent ist unabhängig vom aktuellen Verbrauch. Grundlage für den Entlastungsbetrag ist das Gesamtentlastungskontingent, das Kundinnen und Kunden im März 2023 per Informationsschreiben mitgeteilt wurde. Es wurde dem Gesetz folgend auf Basis historischer Verbrauchsdaten (in der Regel Jahresverbrauch 2021) ermittelt.
Weil die Gaspreisbremse ab März 2023 galt, flossen die gedeckelten Preise bis dahin noch nicht in die Berechnung der Abschlagshöhe ein. neu.sw Kundinnen und -kunden erhielten deshalb noch einmal eine gesonderte Information über die Höhe des dann gültigen Abschlags und die Verrechnung der Monate Januar und Februar 2023. Die Gaspreisbremse war bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Rechner zur Gaspreisbremse
Die voraussichtliche Entlastung bei Ihrem Verbrauch können Sie zum Beispiel mit diesem Energiekostenrechner der Bundesregierung herausfinden.
5. Wie funktioniert die Wärmepreisbremse
Sie trat im März 2023 in Kraft und galt dann rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wurde eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Der von Ihnen zu zahlende Fernwärmepreis für diese Grundmenge war bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Das heißt, dass Sie für 80 Prozent Ihrer Jahresverbrauchsprognose aus dem vorhergehenden Jahr 2022 höchstens 9,5 Cent/kWh bezahlen, eine eventuelle Differenz zahlt der Staat an den Energieversorger.
Für die darüberhinausgehende Menge zahlen Sie den Fernwärmepreis Ihres Tarifs. Die Deckelung der Fernwärmepreise galt bis Ende des Jahres 2023. Die konkrete Ausgestaltung der Wärmepreisbremse für 2023 regelt das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz.
Wichtig zu wissen: Das Entlastungskontingent ist unabhängig vom aktuellen Verbrauch. Grundlage für den Entlastungsbetrag ist das Gesamtentlastungskontingent, das Kundinnen und Kunden im März 2023 per Informationsschreiben mitgeteilt wurde. Es wurde dem Gesetz folgend auf Basis historischer Verbrauchsdaten (in der Regel Jahresverbrauch 2021) ermittelt.
Weil die Fernwärme-Preisbremse ab März 2023 galt, flossen die gedeckelten Preise bis dahin noch nicht in die Berechnung der Abschlagshöhe ein. neu.sw Kundinnen und -kunden erhielten deshalb noch einmal eine gesonderte Information über die Höhe des dann gültigen Abschlags und die Verrechnung der Monate Januar und Februar 2023. Die Wärmepreisbremse war bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
6. Was mache ich bei Zahlungsschwierigkeiten?
Bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten raten wir unseren Kundinnen und Kunden, immer das Gespräch mit unserem neu.sw Beratungsteam zu suchen. Gemeinsam finden sie einen Weg, der auf die individuelle Situation zugeschnitten ist. Die Beraterinnen und Berater sind unter 0395 3500-999, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im neu.sw Kundenbüro am Marktplatz erreichbar.
Wenn Sie die Zahlungen für Strom oder Gas in Zahlungsschwierigkeiten bringen, können Sie sich zunächst auch an die Wohngeldstelle wenden. Vordrucke für den Wohngeldantrag sind für Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger bei der Stadtverwaltung in der Lindenstraße 63 erhältlich, zu erreichen unter 0395 555-0. Besteht kein Anspruch auf Wohngeld, wenden Sie sich alternativ an das örtliche Sozialamt oder an das Jobcenter.
Energiesparen
1. Was können Kundinnen und Kunden tun?
Da gibt es einen altbekannten Rat und der heißt: Energie sparen. Wenn jeder für sich noch einmal überprüft, was er oder sie beim Heizen, Lüften, Waschen oder bei der Beleuchtung optimieren kann, dann beendet das zwar nicht die Energiekrise. Aber es drosselt den Energieverbrauch und schont Ihren Geldbeutel.
Tipps gibt es zum Beispiel unter www.neu-sw.de/energiespartipps.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Heizungsanlage zu modernisieren oder ein Wechsel der Wärmeversorgung infrage käme, sprechen Sie gern unsere Experten an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0395 3500-999.