Ab 1. April 2024 gilt für Gas und Fernwärme wieder der höhere Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Der Bund hatte ihn seit dem 1. Oktober 2022 vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt. Diese staatliche Entlastung endet nun zum Ende der Heizperiode.
Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ändert sich nicht. Die Rückerhöhung der Umsatzsteuer ist darin bereits berücksichtigt.
Für eine stichtagsgenaue Berechnung der Umsatzsteuer auf den Gas- bzw. Fernwärmeverbrauch können Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. März 2024 online melden:
- im neu.sw Kundenportal
- über die Zählerstandserfassung in der „dein nb“ App oder
- über ein Online-Formular auf der neu.sw Internetseite neu-sw.de/zaehlerstand-online-uebermitteln.
Alternativ wird der Verbrauch für die nächste Jahresabrechnung mit Hilfe zuverlässiger und bewährter Modelle geschätzt.