Häufige Fragen zum Thema neu.sw Wärmekomfort
Nein, aber laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Gas-Brennwertthermen in Bestands- und Neubauten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden. Beispielsweise müssen die Anlagen fähig sein, zukünftig erneuerbare Energien nutzen zu können, also z. B. wasserstoff- oder biogasfähig sein und in Kombination mit den anderen erneuerbaren Heizsystemen eingesetzt werden können. Die von uns angebotenen Lösungen erfüllen diese Voraussetzung und können flexibel umgerüstet werden. Für Bestandsbauten treten diese Vorschriften erst später in Kraft. Einen umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog zum GEG und dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungen finden Sie auf der Informationsseite des BMWK hier.
Die von uns angebotenen Gas-Brennwertthermen können auf Wunsch mit regenerativen Wärmeerzeugern, z.B. Wärmepumpen oder Solaranlagen, erweitert werden. Gerne bieten wir Ihnen direkt ein Hybridsystem aus Gasbrennwerttherme und Wärmepumpe an. Das hilft, Energiekosten zu sparen und den CO2-Ausstoß Ihres Hauses zu reduzieren. Zudem sind die modernen Buderus-Gasbrennwertgeräte zukunftsfähig aufgestellt und könnten bereits heute mit 20 % Wasserstoff und mit bis zu 100 % Biomethan oder 100 % Bio-Flüssiggas betrieben werden. Sie erfüllen damit die Vorschriften des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Sollten technische Gründe bzw. die Voraussetzungen für einen Einbau, z. B. aufgrund mangelnden Platzes gegen den Einbau der Anlage sprechen, werden Sie von unserem Kundenservice zeitnah über eine Absage informiert.
Bei Interesse an neu.sw Wärmekomfort ist unser Kundenservice der erste Ansprechpartner. In einem ersten Beratungstermin werden die Voraussetzungen (s.o. Gas-Hausanschluss) geprüft und über die vertraglichen Rahmenbedingungen informiert. Im Anschluss an die Prüfung folgt ein Termin in Ihrem Haus mit unserem Handwerkspartnerbetrieb und einem technischen Mitarbeiter von neu.sw. Danach erfolgt der Vertragsabschluss mit neu.sw, um mit dem Einbau und der Abnahme der Anlage, sowie der Nutzungsüberlassung zu beginnen.
Wir bieten Gas-Brennwertthermen mit verschiedenen Anschlussleistungen und können damit sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser sowie Kleinunternehmen bedienen.
Ja, der Anschluss einer Solaranlage ist möglich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein Angebot für die Mehrleistung.
Ja, die Installation mehrerer Heizkreise ist möglich.
Ja, empfehlenswert ist dennoch der Einbau eines neuen Warmwasserspeichers.
Nein, die Anlage Logamax plus GB 182i, besitzt eine integrierte Warmwasserbereitung im Durchlaufprinzip, sodass kein Warmwasserspeicher nötig ist.
Ja, die Anlage Logamax plus GB 192i ist kein Durchlauferhitzer. Die Gas-Brennwerttherme ist ein Kombigerät und funktioniert nur in Verbindung mit einem Warmwasserspeicher.
Die Voraussetzung ist der Anschluss an das Gasnetz der Neubrandenburger Stadtwerke über einen Hausanschluss. Sollte kein Gas-Hausanschluss vorliegen, kann der Anschluss an das Leitungsnetz, sofern eine Gasleitung verfügbar ist, über neu.sw erfolgen. Unser Netzkundenservice berät Sie gern.
Die Wärmeerzeugungsanlagen sind Gas-Brennwertthermen von Buderus. Die Anlage Logamax plus GB 182i wird mit integrierter Warmwasserbereitung im Durchlaufprinzip und einer Leistung von 20 kW angeboten. Die Logamax plus GB 192i hat eine Leistung von 15,19, 25, 35 oder 50 kW und ist optional mit einem Warmwasserspeicher von Buderus (Logalux S120 oder SU160/5) mit einem Fassungsvermögen von 120, 160, 200, 300 oder 400 l erweiterbar.
Die Wärmeerzeugungsanlage ist eine Fernwärmekompaktstation, die mit einer Leistung von 15 oder 30 kW angeboten wird. Optional ist die Anlage inkl. Warmwasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 160 l erweiterbar.
Die Voraussetzung ist der Anschluss an das Fernwärmenetz der Neubrandenburger Stadtwerke über einen Hausanschluss. Sollte kein Fernwärme-Hausanschluss vorliegen, kann der Anschluss an das Leitungsnetz, sofern eine Fernwärmeleitung verfügbar ist, über neu.sw erfolgen. Unser Netzkundenservice berät Sie gern.