Ab dem 6. Juni 2025 treten im Energiewirtschaftsgesetz wesentliche Änderungen in Kraft, die sowohl für Energieversorger als auch für Mieter von Bedeutung sind. Diese neuen Regelungen betreffen alle, die einen Umzug planen.
Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe mitzuteilen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der neue Bewohner weiterhin über Ihren Vertrag Energie bezieht. In diesem Fall bleibt der Anschluss auf Ihren Namen registriert. Sie tragen dann sowohl für Ihre alte als auch für Ihre neue Wohnung die Energiekosten. Eine rückwirkende Umzugsmeldung ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.neu-sw.de/umzug.