Häufige Fragen zum Zählerwechsel
Zur Abrechnung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte - die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung - garantiert werden können, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Mess- und Eichgesetz - MessEG verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ihre Zähler auszutauschen oder nacheichen zu lassen.
Das betrifft auch die in Ihren Messstellen installierten Zähler. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.
Der Austausch des Zählers auf Veranlassung durch uns ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Kosten werden von uns getragen.
Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, können hierfür Kosten entstehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail netzkundenservice@neu-sw.de.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von neu.sw oder von einem beauftragten Partnerunternehmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei unserem Netzkundenservice nach.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber sind wir verpflichtet, eine Vielzahl an Zählern in einem bestimmten Zeitraum auszuwechseln. Unsere Dienstleister können diese Aufgabe nur innerhalb eines konkreten Zeitfensters erledigen. Selbstverständlich bemühen wir uns im Einzelfall eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der Informationskarte zum Zählerwechsel.
Wichtig ist für unsere Dienstleister, dass der Zugang zum Zähler gewährleistet ist. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich. Gern können Sie den Zutritt zu Ihrer Messeinrichtung auch durch Nachbarn oder andere Personen Ihres Vertrauens sicherstellen.
Die Dauer der Versorgungsunterbrechungen hängt von Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten ab. Unsere Dienstleister können in der Regel sicherstellen, dass die Versorgungsunterbrechung durch einen Zählerwechsel nach ungefähr 15 bis 20 Minuten wieder hergestellt ist.
Sofern es erforderlich ist, mit dem Zählerwechsel zusätzliche Aktivitäten (z. B. Umbau einer Messstelle) zu verbinden, kann der Zeitraum abweichen. In diesen Fällen stimmen sich unsere Dienstleister regelmäßig mit den Anschlussnutzern bzw. Anschlussnehmern ab.
Während der Arbeit ist sowohl die Strom- als auch die Gasversorgung kurzfristig unterbrochen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass alle empfindlichen elektronischen Geräte sowie Gasverbrauchsgeräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. von der Versorgungszufuhr getrennt sind. Dies gilt auch für „Stand-by“ betriebene Geräte, wie z. B. Fernseher, Computer, Telefon - und Satelliten-Anlagen, Gasthermen und sonstige Steuerungsgeräte.
Nach dem Wechsel der Messeinrichtung sollten Sie überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen wieder betriebsbereit sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass neu.sw für ggf. entstehende Überspannungsschäden oder Störungen durch nicht entlüftete Gasleitungen keine Gewährleistung übernehmen kann, da die Bedienung der Kundenanlage nicht zum Verantwortungsbereich von neu.sw gehört.
Stellen Sie fest, dass nach einem Zählerwechsel
- ein ungewöhnlich starker Gasgeruch wahrnehmbar ist?
- Ihre Gastherme nicht mehr funktioniert?
- Elektrogeräte nicht mehr funktionieren?
- andere Störungen auftreten?
- Wasser aus der Verschraubung tropft?
Nicht immer hängt dies unmittelbar mit dem Austausch eines Zählers zusammen. Sollte unser Dienstleister noch in der Nähe des Installationsortes sein, so sprechen Sie Ihn bitte darauf an oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich bitten wir Sie, sich im Notfall immer direkt an unsere Notfallnummer 0395 3500-111 zu wenden.
Falls Sie Zweifel haben, ob die Messeinrichtung korrekt funktioniert, können Sie beim Messstellenbetreiber die Nachprüfung beantragen.
Bei einer Nachprüfung wird die Messeinrichtung stets ausgetauscht (sogenannter Gerätewechsel). Das ist mit Kosten verbunden.
Grundsätzlich haben Sie diese Kosten als Auftraggeber zu tragen. Falls sich jedoch bei der Nachprüfung ergibt, dass die Messeinrichtung nicht mehr hätte betrieben werden dürfen, trägt selbstverständlich der Messstellenbetreiber (in der Regel neu.sw) die Kosten.
Wenn Sie die Überprüfung Ihres Zählers beauftragen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Netzkundenservice per E-Mail netzkundenservice@neu-sw.de in Verbindung.