Häufige Fragen zu den modernen Messeinrichtungen
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das 2016 in Kraft getreten und 2023 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) umfassend novelliert worden ist.
Das Messstellenbetriebsgesetz legt Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen fest. Ziel ist eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Stromkunden sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze als Beitrag zur Unterstützung der Energiewende. Moderne Messsysteme haben dabei den Vorteil, dass sie effizienter und transparenter sind und sowohl Kunden als auch Netzbetreibern eine größere Flexibilität bieten.
Das Gesetz sieht vor, Messplätze der Letztverbraucher (Kunden) und Anlagenbetreiber, die Strom erzeugen, beginnend ab 2017 mit modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen für Strom auszustatten.
Mit einer modernen Messeinrichtung erhalten Kunden die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch besser zu beurteilen, können Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen und so ihre Energieversorgung effizienter gestalten. Zudem soll die Digitalisierung der Stromnetze die zunehmend dezentraler Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien und den Verbrauch besser aufeinander abstimmen.
Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die konventionellen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen ausschließlich der aktuelle Zählerstand abgelesen werden kann, sind bei modernen Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate abrufbar.
Moderne Messeinrichtungen werden bei allen Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr eingebaut, soweit sie nicht Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt sind oder mit uns eine Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen haben.
In der Regel werden bei unseren Haushaltskunden moderne Messeinrichtungen eingebaut, bei denen vorhandene mechanische Zähler (Ferrariszähler) ersetzt werden.
Grundlage ist der Stromverbrauch der letzten drei Jahre. Hieraus wird der Mittelwert gebildet. Ergibt der Mittelwert einen Verbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden kommt eine moderne Messeinrichtung zum Einsatz. Ab einem Mittelwert von 6.000 Kilowattstunden wird ein intelligentes Messsystem eingebaut.
Wird eine Anlage zur Energieerzeugung betrieben, ist ab einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt ein intelligentes Messsystem einzusetzen.
Der Einsatz von intelligenten Messsystemen ist auch zutreffend, wenn eine Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (steuerbare Verbrauchseinrichtung) besteht.
Bei Zählerschränken bzw. Zählerplätzen, die nicht oder noch nicht den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung (TAB NB Nord) entsprechen oder infolge des Alters brüchige Isolierungen aufweisen, sind die Anlagen durch den Eigentümer anforderungsgemäß herzustellen.
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), die in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist.
Dadurch sind die intelligenten Messsysteme in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und diese verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung z. B. zum Netzbetreiber, Lieferanten oder zum anderen Marktpartner digital zu übermitteln. Eine Ablesung ist nicht mehr notwendig.
Moderne Messeinrichtungen können im Vergleich zu den mechanischen Zählern historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und jeweils für die letzten 24 Monate wieder anzeigen. Dadurch kann der Kunde seinen Energieverbrauch besser beurteilen, die Rechnungen nachvollziehen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Von intelligenten Messsystemen unterscheiden sich moderne Messeinrichtungen dadurch, dass sie über keine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verfügen und damit auch keine Messwerte (Daten) übertragen können. Eine Ablesung der Messeinrichtung ist deshalb nach wie vor notwendig.
Die betroffenen Anschlussnutzer werden spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle informiert. Eine konkrete Terminvereinbarung erfolgt 14 Tage vor dem beabsichtigten Umbautermin mit dem Kunden.
Der Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann er nicht abgelehnt werden.
Für den Ausbau der durch neu.sw eingesetzten konventionellen Zähler und den Einbau der modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsysteme ist neu.sw zuständig. Mieter, Vermieter und Hauseigentümer müssen sich in der Regel nicht um den Einbau kümmern.
Allerdings kann es vorkommen, dass die bisherigen Zählerplätze bzw. Zählerschränke nicht den aktuellen technischen Anforderungen (TAB NS Nord) entsprechen. Messplätze entsprechend den Anforderungen herzurichten, obliegt dem Eigentümer.
Die Preise für den Einbau und den Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich geregelt. Diese können Sie hier anschauen.
Moderne Messeinrichtungen werden bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen seit 2017 bei Inbetriebnahme der Anlage eingebaut.
Bei allen derzeit bestehenden Messstellen wird die Ausstattung mit modernen Messeinrichtung schrittweise bis zum Ende des Jahres 2032 vorgenommen.
Die modernen Messeinrichtungen speichern Daten zum Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand sind das tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.
Zur Verbrauchsabrechnung ist auch bei modernen Messeinrichtungen eine Ablesung des Zählerstandes erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Ablesung durch neu.sw oder
- Selbstablesung
Modernen Messeinrichtungen sind geeicht. Die Eichgültigkeit beträgt 8 Jahre. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.
Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail: netzkundenservice@neu-sw.de.