Die staatliche Gasspeicherumlage wurde zum 01.07.2024 auf 0,250 ct/kWh angehoben. Für Gas-Kunden erhöht sich der Arbeitspreis entsprechend. Zuvor lag die Gasspeicherumlage bei 0,186 ct/kWh.
Sie war im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise eingeführt worden und soll das Füllen der Gasspeicher finanzieren. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden Mindestfüllstände für die deutschen Speicheranlagen festgelegt. Die Einhaltung verantwortet die Trading Hub Europe (THE). Sie kann die Kosten über die Gasspeicherumlage erheben.
Die Bilanzierungsumlage bleibt dagegen weiter bei null ct/kWh. Sie sichert die Netzstabilität des deutschen Gasnetzes und wird erhoben, falls der Bedarf die Prognosen übersteigt und Gas zugekauft werden muss.